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AGB

Vertrags- und Lieferbedingungen

Die nachstehenden Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten mit der Erteilung des Auftrages als vom Käufer anerkannt und rechtsverbindlich. Abweichende Bedingungen des Käufers bedürfen zur Gültigkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Wenn bei früheren Lieferungen Abweichungen von unseren Verkaufs- und Lieferbedingungen akzeptiert worden sind, so stellen diese Ausnahmen dar und sind für dieses Geschäft unwirksam.

1. Angebote
Unsere Angebote sind freibleibend, Muster und Proben sind unverbindlicheRahmenangaben. Alle Vereinbarungen werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung rechtswirksam. Technische Änderungen behalten wir uns im Rahmen des Zumutbaren und Üblichen vor.
2. Preise
Unsere Preise verstehen sich in Euro und schließen keine Fracht, Zoll, Verpackung und Versicherung ein, soweit nicht schriftlich anders vereinbart. Die jeweils gesetzlich vorgeschriebene Umsatzsteuer (MwSt) wird zusätzlich berechnet und ist in jedem Fall vom Besteller (Käufer) zu tragen. Die Preise sind freibleibend und beruhen auf der derzeitigen Kostensituation. Falls Änderungen in den Kostenfaktoren eintreten z. B. durch Preiserhöhungen für Rohstoffe oder Lohnerhöhungen behalten wir uns die entsprechende Anpassung unserer Preise vor. Dies gilt nicht für bereits bestätigte Aufträge.
3. Lieferung

Vorläufige Lieferfristen können vorab nur anhand der aktuellen Auftragslage geschätzt werden.
Für die Lieferfristen ist das Datum der Auftragsbestätigung maßgebend. Sie beginnen jedoch nicht vor völliger Klarstellung aller Einzelheiten des Auftrags und Eingang aller für die Ausführung des Auftrages erforderlichen Unterlagen sowie einer vereinbarten Zahlung. 3-4 Werktage nach Auftragsauslösung können Ihnen verbindliche Lieferzeiten mitgeteilt werden. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf die Ware das Werk verlassen hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt ist.
Sind wir mit der Lieferung im Verzug, kann der Besteller vom Vertrag zurücktreten, nachdem er uns schriftlich eine angemessene Nachfrist erfolglos gesetzt hat. Schadensersatzansprüche wegen Verzug oder von uns zu vertretender Unmöglichkeit sind unter Ausschluss weitergehender Ansprüche – sofern nicht ein Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit vorliegt– auf höchstens 5 % des Wertes desjenigen Teils der Lieferung begrenzt, der nicht vertragsgemäß erfolgt ist.
Angemessene Teillieferungen und Teilleistungen sind zulässig. Jede Teillieferung gilt als besonderes Geschäft. Der Besteller ist allerdings zu einem Teilabruf der Ware nur berechtigt, wenn er gleichzeitig sich schriftlich bereit erklärt, die hierdurch entstehenden Mehrkosten zu übernehmen.
Fälle höherer Gewalt berechtigen uns, die Lieferung um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuziehen oder wegen des noch nicht erfüllten Teiles vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Der höheren Gewalt stehen Streik, Aussperrung oder unvorhersehbare Umstände wie z. B. Betriebsstörungen, aber auch das Fehlen von Transportmitteln sowie von uns nicht verschuldeter Mängel an Rohstoffen und Energie, gleich, die uns die rechtzeitige Lieferung trotz zumutbarer Anstrengungen unmöglich machen. Dies gilt auch, wenn die vorgenannten Behinderungen während eines Verzuges oder bei einem Unterlieferanten eintreten. Wir werden den Besteller unverzüglich benachrichtigen, wenn ein Fall höherer Gewalt, wie zuvor beschrieben, eintritt. Der Besteller kann uns in einem solchen Fall auffordern, innerhalb von zwei Wochen zu erklären, ob wir zurücktreten oder innerhalb einer angemessenen Nachfrist liefern wollen. Erklären wir uns nicht, kann der Besteller vom nicht erfüllten Teil des Vertrages zurücktreten.

4. Abnahme / Rückgabe

Die Anlieferung erfolgt bis Bordsteinkante. Rollladenaufsatzkasten mit Motorantrieb werden lose, inclusive  Zubehör für die bauseitige Montage mitgeliefert.  Sofern nicht anders vereinbart, müssen die Transportgestelle sofort wieder mitgenommen werden. Der Besteller hat dafür Sorge zu tragen, dass eigene Hilfskräfte zum Entladen bereitstehen. Die Lieferung ist vom Besteller sofort auf Unversehrtheit und Vollständigkeit zu überprüfen. Glasbruch, Kratzer oder sonstiges sind auf dem Lieferschein zu vermerken. Ist es Ihnen nicht möglich, die Ware abzuladen oder entgegenzunehmen, müssen Sie für Ersatz sorgen. Erfüllt der Besteller seine Abnahmepflichten nicht, so steht es uns unbeschadet sonstiger Rechte frei, den Liefergegenstand nach vorheriger Benachrichtigung des Bestellers gegen Berechnung neu anzuliefern oder freihändig zu verkaufen. An die Vorschriften über den Selbsthilfeverkauf sind wir dabei nicht gebunden.
Tritt der Besteller nach Auftragserteilung vom Vertrag zurück, ohne dass ein Fall der Ziffer 7 vorliegt, und erklären wir uns hiermit einverstanden, so ist der Besteller zur Zahlung einer Abstandssumme von 10 % des Vertragspreises verpflichtet, ohne dass wir einen entsprechenden Schaden nachweisen brauchen.
5. Zahlung
Wird Skontozahlung vereinbart, ist Voraussetzung für jegliche Skontowährung, dass sämtliche Zahlungsverpflichtungen aus früheren Lieferungen restlos erfüllt sind.
Alle Zahlungen werden, wenn nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, jeweils auf unserer ältesten Forderung angerechnet.
Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen oder Umstände, welche ernste Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Bestellers begründen, haben die sofortige Fälligkeit aller unserer Forderungen ohne Rücksicht auf die Laufzeit etwa hereingenommener Wechsel zur Folge. Sie berechtigen uns, anstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen.
6. Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware vor bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher uns gegen den Besteller aus der Geschäftsverbindung zustehender Forderungen, auch wenn der Kaufpreis für besonders bezeichnete Forderungen bezahlt ist. Darüber hinaus gilt der „erweiterte Eigentumsvorbehalt“.
Machen wir von unserem Recht auf Rücknahme der Ware Gebrauch, so liegt darin kein Rücktritt vom Vertrag.
7. Auskünfte und Beratung (zwingend zu beachten)
Alle mündlichen und schriftlichen Angaben über Eignung und Anwendungsmöglichkeiten unserer Bauelemente erfolgen nach bestem Wissen. Sie stellen jedoch nur unsere Erfahrungswerte dar, die regelmäßig nicht als zugesichert gelten, sie begründen keine Ansprüche gegen uns.                      I Der Besteller wird insbesondere nicht davon befreit, sich vor Bestellung selbst durch eigene Prüfung von der Eignung der Bauelemente für den von ihm vorgesehenen Verwendungszweck zu überzeugen. Das gilt unter anderem vor allem für die Korrektheit der Rahmenaußenmaße, der Fenster und Türen, der korrekten Öffnungsrichtung (von innen gesehen), der Farbe und Verglasung der Elemente. Gleiches gilt vor allem auch für die Beachtung der Höhenmaße bei Rollladen und Fensterbankanschlüsse (Bei Zubehör wie Rollladen, Rahmenverbreiterungen und Bankanschlüssen ist zu überprüfen, ob deren Höhen- oder Breitenmaße für Ihr Bauvorhaben berücksichtigt wurden.
8. Gewährleistung/Garantie
Für selbst erstelltes Aufmaß der zu fertigenden Fenster ist der Auftraggeber verantwortlich. Falsch bestellte Waren (falsches Maß, falsche Farbe, etc.) werden nicht zurückgenommen. Sie bestätigen durch Unterschrift auf der Auftragsbestätigung oder Ihre Anzahlung, dass die Ware so gefertigt werden kann. Mängel oder Falschlieferungen sind uns schriftlich innerhalb von 3 Tagen anzuzeigen. Transportschäden, die nicht auf dem Lieferschein vermerkt werden, können nicht anerkannt werden. Die Gewährleistung/Garantie entfällt für Fenster und Türen, die aus mehreren Teilen bestehen, bei denen vom Besteller keine Verstärkung mit Anschlussmöglichkeiten an den Baukörper berücksichtigt wurde und die dadurch nicht die notwendige Stabilität erreichen. Grundlage sind die RAL-Güterichtlinien und die Vorgaben des Systemherstellers. Bei berechtigten Glasreklamationen erhält der Auftraggeber innerhalb der Gewährleistungszeit eine kostenlose Ersatzlieferung . Umglasungskosten gehen nach den Bestimmungen der Glashütte zu Lasten des Bestellers. Sollten Mängel oder Reklamationen unbegründet sein, so gehen die Kosten zu Lasten des Auftraggebers. Überprüfen und klären Sie daher genau, ob es sich um einen Mangel oder um ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage durch den Käufer oder Dritte, natürliche Abnutzung bzw. Verschleiß (insbesondere aufgrund wetter- und witterungsbedingter Einflüsse), fehlerhafte oder nachlässige Behandlung (Pflege und Wartung), mangelhafte Bauarbeiten, ungeeigneter Baugrund, handelt. Gewährleistungsansprüche können nur bei fachgerechter Montage geltend gemacht werden. Der Besteller verpflichtet sich, dafür Sorge zu tragen, dass die hohe Qualität der gelieferten Elemente durch fachgerechte Montage, welche im Montagehandbuch beschrieben ist, erhalten bleibt. Ein Gewährleistungsanspruch bei Montagefehlern wird ausdrücklich ausgeschlossen. Bei Aufmaß und Montage durch die Fa. ConVerCom oder in deren Auftrag haftet diese für die korrekte Ausführung. Die Ansprüche der Gewährleistung enden nach Ablauf von 2 Jahren des gesetzlichen Verjährungsbeginns. Im Falle etwaiger Mängel stehen dem Besteller Minderungs- und Wandlungsansprüche zu, wenn das Lieferwerk zweimal vergeblich die Nachbesserung versucht und auch dazu vom Besteller die Gelegenheit erhalten hat. Das Recht des Bestellers zur Wandlung ist ausgeschlossen bei nur geringfügigen Mängeln, die die Tauglichkeit der gelieferten Elemente zu dem vertragsgemäßen Gebrauch nicht oder nur unerheblich mindern. Ein Nachbesserungsversuch muss vom Lieferwerk innerhalb einer Frist von 3 Monaten ab Zugang der Beanstandung ausgeführt werden. Vom Besteller etwa kürzer gesetzte Fristen sind unwirksam.
9. Verjährung, allgemeine Haftungsbeschränkungen
In allen Fällen, in denen wir aufgrund vertraglicher oder gesetzlicher Anspruchsgrundlagen zum Schadenersatz verpflichtet sind haften wir nur, soweit uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden kann. Es gelten die gesetzlichen Fristen. Ist eine Lieferung erfolgt, beträgt die Gewährleistungsfrist zwei Jahre.
10. Schutzrecht
Falls Lieferungen nach Zeichnungen Spezifikationen, Mustern oder unter Verwendung von beigestellten Teilen des Bestellers vorzunehmen sind, steht dieser dafür ein, dass Schutzrechte Dritter hierdurch nicht verletzt werden. Der Besteller hat uns von Ansprüchen Dritter freizustellen. Wird uns die Herstellung oder Lieferung von einem Dritten unter Berufung auf ein ihm gehörendes Schutzrecht untersagt, so sind wir – ohne Prüfung der Rechtslage – berechtigt, die Arbeiten einstellen zu lassen.
Uns überlassene Zeichnungen und Muster, die nicht zum Auftrag geführt haben, werden auf Wunsch zurückgesandt, sonst sind wir berechtigt, sie drei Monate nach Abgabe des Angebotes zu vernichten.
An von uns erstelltem Aufmaß, oder in unserem Auftrag von Dritten hergestellten Entwürfen, Zeichnungen, Modellen, Formen und Werkzeugen beanspruchen wir in jedem Fall das Recht der Alleinherstellung. Aufmaße und Entwürfe dürfen Dritten, nicht ohne unsere ausdrückliche, schriftliche Zustimmung zugänglich gemacht werden. Für dadurch entstehende mögliche Schäden übernehmen wir keine Haftung.
11. Widerrufsrecht
Verbraucher im Sinne des § 13 BGB können Ihre Vertragserklärung innerhalb von einem Monat ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) oder durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt frühestens am Tage nach Erhalt der Ware und einer ausführlichen Widerrufsbelehrung in Textform, d.h., Der Besteller muss sowohl die bestellte Ware als auch auf die Widerrufsbelehrung in Textform hingewiesen worden sein. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Ware.
Der Widerruf ist zu richten an: Fensterdirektvertrieb ConVerCom, Pfarrer-Heß-Weg 62, 12355 Berlin, Fax: 030/53 67 36 88, E-Mail: info@fensterdirektvertrieb.de
Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile, Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn Die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung – wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Wertersatzpflicht vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind zurückzusenden. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen sind innerhalb von 30 Tagen nach Absendung der Widerrufserklärung zu erfüllen.
Das Widerrufsrecht gilt nicht in den gesetzlich geregelten Ausnahmefällen:
Bei Verträgen über Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden.
Bei Waren, die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnissen des Kunden zugeschnitten sind.
Bei Waren, die aufgrund Ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind.

12. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Recht
Vereinbart ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der einheitlichen Gesetze vom 17.7.1973 über den internationalen Kauf beweglicher Sachen, sowie über den Abschluss von internationalen Kaufverträgen über bewegliche Sachen. Soweit in den vorstehenden Bedingungen keine Sonderregelungen getroffen sind, gilt die VOB, Teil B in ihrer zur Zeit des Vertragsabschlusses gültigen Fassung. Erfüllungsort Amtsgericht Berlin Neukölln

13. Sonstiges
Der Besteller darf seine Vertragsrechte ohne unsere ausdrückliche Zustimmung nicht auf Dritte übertragen.
Unsere Profilsysteme sind ausschließlich zur Verarbeitung im Fenster- und Türenbau bestimmt. Eine Veräußerung unbearbeiteter Halbzeuge an Dritte bedarf unserer ausdrücklichen Zustimmung.
Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen und Vereinbarungen nicht.
Wir weisen darauf hin, dass wir die uns im Rahmen der Geschäftsbeziehung bekannt gewordenen Daten des Bestellers nach den Regeln des Bundesdatenschutzgesetzes verarbeiten.   Aktualisiert 12/2019

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