Lieferung
Lieferbedingungen
Die Lieferzeit, nach erfolgter Auftragsbestätigung und Zahlungseingang der Anzahlung, beträgt ca. 3-4 Wochen bei weißen Profilen und Standardfarben, 4-5 Wochen bei Sonderfarben. Vorläufige Lieferfristen können vorab nur anhand der aktuellen Auftragslage geschätzt werden. Genauere Informationen zu den Lieferfristen erhalten Sie 3-4 Werktage nach Bestellauslösung. Die Anlieferung erfolgt mit werkseigenen Lkw oder per Spedition bis Bordsteinkante. Sie erfolgt spätestens in der Folgewoche nach Fertigstellung unter Berücksichtigung persönlicher, telefonischer Absprache. Aufsatzrollladen mit Motorantrieb werden grundsätzlich lose, inclusive Montagematerial für die bauseitige Montage mitgeliefert. Das gilt auch für schwere Verglasungen wie z.B. für Hebe-Schiebetüren. Die entsprechenden Elemente sind für die bauseitige Einglasung vorbereitet.
Mengenunabhängig wird pro Lieferung eine Lieferpauschale erhoben.
Berlin pauschal 30.- €
Deutschlandweit pauschal 80.-€
Bei Bestellwert ab Netto 3000.- € Lieferung kostenlos
Die Transportgestelle müssen nach Auslieferung sofort wieder mitgenommen werden. Der Besteller hat dafür Sorge zu tragen, dass eigene Hilfskräfte zum Freiräumen der Transportgestelle bereitstehen. Die Lieferung ist vom Besteller sofort auf Unversehrtheit und Vollständigkeit zu überprüfen. Glasbruch, Kratzer oder sonstiges sind auf dem Lieferschein zu vermerken.
Die Liefertermine werden unter dem Vorbehalt zugesagt. Bei Störungen wie Streiks, Aussperrungen, höherer Gewalt und allen sonstigen, nicht von uns zu vertretenden Herstellungs- und Lieferstörungen, verlängert sich die Lieferfrist um diesen Zeitraum. Tritt eine von uns zu vertretende Überschreitung des Lieferzeitpunkts ein, so hat der Besteller eine Nachfrist von mindestens 1 Monat zu setzen. Nach Ablauf der Nachfrist kann der Besteller vom Vertrag zurücktreten oder Schadenersatz verlangen. Der Schadenersatz wird jedoch auf den unmittelbaren Schaden begrenzt. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist ausgeschlossen, es sei denn, es ist uns grobe Fahrlässigkeit vorwerfbar. Die Lieferung gilt als abgenommen, wenn der Besteller nicht binnen einer Frist von 3 Tagen nach Anlieferung Mängelrügen erhebt oder Lieferschäden anzeigt. Eine Weiterverarbeitung (Montage der Elemente) gilt als Abnahme der Elemente. Prüfen Sie daher sofort nach Erhalt der Ware. Maßgeblich ist der unterschriebene Lieferschein.