Bestellung
Unsere Zahlungsbedingungen
Unsere Preistabellen geben Netto-Preise an. Verbindlich bezüglich Ausführung und Preis sind für uns die Angaben im Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung. Technische Änderungen, die dem Fortschritt dienen, sind vorbehalten.
Ihre bestellten Bauelemente sind Maßanfertigungen nach Ihren Wünschen. Sie sind nach Fertigung auf Maß nur unter großem Wertverlust absetzbar. Die Produktion nach Ihrem Auftrag kann daher erst nach Ihrer Auftragsbestätigung (3 Tage Rücktrittsrecht) und der erfolgten Anzahlung von 50% des Bruttoauftragswertes begonnen werden. Die Zahlungsbedingungen ergeben sich aus der Auftragsbestätigung entsprechend Ihrer gewählten Zahlungsart.
Sie haben folgende Zahlungsmöglichkeiten
1. Sie nutzen die Zahlung mit PayPal- Sie überweisen nach Aufforderung durch PayPal die Gesamtsumme des Rechnungsbetrages ohne Abzug an PayPal. Nähere Informationen finden Sie unter www.PayPal.de
2. Vorauszahlung- EC-Überweisung des Bruttoauftragswertes abzgl. 2% Skonto auf das in der Auftragsbestätigung angegebene Konto.
3. Teilzahlung- EC-Überweisung von 50% des Bruttoauftragswertes auf das in der Auftragsbestätigung angegebene Konto. Überweisung des Restbetrages nach Lieferung.

Wir behalten uns vor, Aufträge ausschließlich gegen komplette Vorauszahlung abzuwickeln. Auch bei bereits bestätigten Aufträgen behalten wir uns dies vor, sofern die einzuholenden oder später vorliegenden Auskünfte oder andere Umstände eine Kreditgewährung nicht rechtfertigen.
Alle Zahlungen sind direkt an uns zu leisten. An Auslieferungsfahrer dürfen Zahlungen nur nach entsprechend getroffenen Vereinbarungen erfolgen. Die Bezahlung der Montagearbeiten wird am Tag ihrer Beendigung fällig. Wir bitten darum, die Montageabnahme unmittelbar nach Fertigstellung mit dem Monteur durchzuführen. Die Abnahme der Montagearbeiten hat nach Aufforderung des Monteurs sofort und unverzüglich am gleichen Tag stattzufinden. Eventuelle Mängel sind möglichst sofort geltend zu machen und von den Monteuren möglichst unverzüglich zu beseitigen, anderenfalls schriftlich festzuhalten.
Kommt der Käufer bei Zahlung auf Rechnung mit der Zahlung ganz oder teilweise in Verzug, sind wir berechtigt, gegenüber Verbrauchern Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz zu erheben. Ferner wird vereinbart, dass für jede Mahnung, deren Kosten vom Käufer zu tragen sind, pauschal EUR 5,00 von uns verlangt werden.
Die Preisermittlung erfolgt nach den in den Listen angegebenen Preisrastern. Zwischengrößen werden nach dem nächsthöheren Rastermaß berechnet. Mindestmaß für die Berechnung ist das kleinste angegebene Maß der jeweiligen Preisliste. Bei der Bestellung sind grundsätzlich Blendrahmenaußenmaße und, sofern gewünscht, Rolladen und/oder Fensterbankanschlussprofile anzugeben. Wichtig ist die Deklarierung der Rolladen und Fensterbankanschlussprofile zzgl. zum Höhenmaß, oder im angegebenen Höhenmaß enthalten. Bei Fenstern und Türen mit eingeschraubten Kämpfern oder Pfosten ist das Maß von Außenkante Blendrahmen bis Mitte Kämpfer oder Pfosten anzugeben. Fenstertypen, die in der Preisliste nicht enthalten sind, werden aus den Preisen der aufgeführten Einzelelemente zusammengesetzt. Für Sonderkonstruktionen werden die Preise auf Anfrage genannt. Bei Erhalt unseres Angebotes überprüfen sie dieses, ob es mit ihrer Anfrage übereinstimmt (Maße, Farbe, Stückzahl, Glas, DIN Richtungen von innen gesehen, Liefertermin usw.). Aufträge sind erst wirksam wenn die Annahme durch eine Auftragsbestätigung ihrerseits schriftlich erfolgt ist. Der Auftrag wird mit Zahlungseingang ausgelöst. Änderungen und Stornierungen sind nur innerhalb von 3 Tagen möglich. Bei Eilaufträgen sind keine Änderungen mehr möglich! Für Reklamationen, die bei Nichtbeachtung entstehen, übernehmen wir keine Haftung.
Widerrufsrecht
Verbraucher im Sinne des §13 BGB können Ihre Vertragserklärung innerhalb von einem Monat ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) oder durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt am Tage nach Erhalt der Ware. Mit ihrer Bestellbestätigung erhalten Sie die Widerrufsbelehrung in Textform und können unsere Wiederrufsbedingungen ferner in unseren AGB unter Punkt 11 nachlesen. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Ware. Der Widerruf ist zu richten an:
Fensterdirektvertrieb.de / ConVerCom-Fenster
Pfarrer-Heß-Weg 62
12355 Berlin
Fax: 030/536 73 688
E-Mail: info@fensterdirektvertrieb.de
Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile, Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung – wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Wertersatzpflicht vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind zurückzusenden. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen sind innerhalb von 30 Tagen nach Absendung der Widerrufserklärung zu erfüllen.
Das Widerrufsrecht gilt nicht in den gesetzlich geregelten Ausnahmefällen:
Bei Verträgen über Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden.
Bei Waren, die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Kunden zugeschnitten sind.
Bei Waren, die aufgrund Ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind.
Eigentumsvorbehalt
Alle von uns gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Erst nach vollständiger Bezahlung darf die Ware an Dritte weiterveräußert werden. Darüber hinaus gilt der „Erweiterte Eigentumsvorbehalt“.
Bei Insolvenzverfahren ist der Besteller verpflichtet, die Ware vor Einleitung des Verfahrens als unser Eigentum kenntlich zu machen. Solange eine Forderung unsererseits besteht, sind wir berechtigt, vom Besteller jederzeit Auskunft zu verlangen, welche unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware noch in seinem Besitz ist und wo sie sich befindet. Wir sind ferner berechtigt, diese Ware jederzeit an der Stelle, an der sie sich befindet, zurückzuholen. Verträge, die diese Ware betreffen können an uns abgetreten werden, solange ein Eigentumsvorbehalt besteht.
Der Besteller trägt die Gefahr für die von uns gelieferte Ware und ist verpflichtet, sie sorgfältig zu verwahren und ausreichend gegen Verlust (Diebstahl, Feuer usw.) zu versichern; er tritt den Anspruch gegen die Versicherung für den Fall eines Schadens hiermit im voraus an uns ab und zwar einen erstrangigen Teilbetrag in Höhe des Kaufpreises der von uns gelieferten Ware. Dies gilt auch dann, wenn die Versicherung den gesamten Schaden nicht in voller Höhe deckt, so dass in einem solchen Fall nicht auf eine anteilige Entschädigung verwiesen wird.
Die Pfändung oder Sicherheitsübereignung unserer Ware ist ausgeschlossen. Die Forderung des Bestellers aus der Weiterleitung wird bereits jetzt mit allen Nebenrechten an uns abgetreten, und zwar gleichgültig, ob die Vorbehaltsware ohne oder nach Be- und Verarbeitung geliefert wird oder sie allein oder zusammen mit anderen Gegenständen geliefert wird. In letzteren Fällen ist die Forderung in Höhe des Anteils der Wertes unserer Ware an uns abgetreten. Der Besteller ist verpflichtet, uns im Falle eines Widerverkaufs Name und Anschrift des Bestellers jederzeit auf Anforderung zu benennen.
Gewährleistung
Für selbst erstelltes Aufmass der zu fertigenden Fenster ist der Auftraggeber verantwortlich. Falsch bestellte Waren (falsches Maß, falsche Farbe, etc.) werden nicht zurückgenommen, da sie auf Maß gefertigt wurden. Sie bestätigen durch Unterschrift auf der Auftragsbestätigung, dass die Ware so gefertigt werden kann. Wir kennen nicht die Besonderheiten Ihrer Baustelle, daher entbindet Sie auch bei durch uns berechneten Maßen das nicht von der Pflicht der Prüfung, ob die Elemente für Ihr Bauvorhaben geeignet sind. Mängel oder Falschlieferungen sind uns schriftlich innerhalb von 3 Tagen anzuzeigen. Auftragsnummer oder Rechnungsnummer angeben (evtl. Positionsnummer). Transportschäden, die nicht auf dem Lieferschein vermerkt werden, können nicht anerkannt werden.
Die Gewährleistung entfällt für Fenster und Türen, die aus mehreren Teilen bestehen, für die vom Besteller keine zusätzliche Verstärkung mit Anschlussmöglichkeiten an den Baukörper berücksichtigt werden und dadurch nicht die notwendige Stabilität erreichen. Grundlage sind die RAL-Güterichtlinien und die Vorgaben des Systemherstellers.
Bei berechtigten Glasreklamationen erhält der Auftraggeber eine Ersatzlieferung. Sieht sich der Käufer nicht in der Lage, die Ersatzlieferung umzuglasen, ist die Annahme von Elementen mit mangelhafter Verglasung zu verweigern. Eine Nachlieferung erfolgt in der Regel in ca. zwei Wochen. Bei berechtigten Mängeln gehen die Kosten der Ersatzlieferung zu Lasten des Auftragnehmers. Sollten Mängel oder Reklamationen unbegründet sein, so gehen die Kosten zu Lasten des Auftraggebers. Überprüfen und klären Sie daher genau, ob es sich um einen Mangel oder um ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage durch den Käufer oder Dritte, natürliche Abnutzung bzw. Verschleiß (insbesondere aufgrund wetter- und witterungsbedingter Einflüsse), fehlerhafte oder nachlässige Behandlung (Pflege und Wartung), mangelhafte Bauarbeiten, ungeeigneter Baugrund, handelt.
Gewährleistungsansprüche können nur bei fachgerechter Montage durch den Besteller oder seines Kunden geltend gemacht werden. Der Besteller verpflichtet sich, dafür Sorge zu tragen, dass die hohe Qualität der gelieferten Elemente durch fachgerechte Montage, welche im Montagehandbuch beschrieben ist, erhalten bleibt. Ein Gewährleistungsanspruch bei Montagefehlern wird ausdrücklich ausgeschlossen.
Die Ansprüche der Gewährleistung enden nach Ablauf von 2 Jahren des gesetzlichen Verjährungsbeginns.
Im Falle etwaiger Mängel stehen dem Besteller Minderungs- und Wandlungsansprüche zu, wenn das Lieferwerk zweimal vergeblich die Nachbesserung versucht und auch dazu vom Besteller die Gelegenheit erhalten hat. Das Recht des Bestellers zur Wandlung ist ausgeschlossen bei nur geringfügigen Mängeln, die Tauglichkeit der gelieferten Elemente zu dem vertragsgemäßen Gebrauch nicht oder nur unerheblich mindern. Ein Nachbesserungsversuch muss vom Lieferwerk innerhalb einer Frist von 3 Monaten ab Zugang der Beanstandung ausgeführt werden. Vom Besteller etwa kürzer gesetzte Fristen sind unwirksam.